Sicherheit der Geldanlage - Einlagensicherungsfond

Einlagen auf Tagesgeldkonten unterliegen der Einlagensicherung, sind daher mündelsicher gem. § 1807 BGB.

Es gibt in der EU bzw. deren Mitgliedsstaaten Grenzen in der Höhe. In Deutschland schützt der sogenannnte Einlagensicherungsfond der Bankenverbände die Einlagen der Kunden zusätzlich. In der Regel ist daher der gesicherte Betrag höher.

Zur Zeit greifen einige Änderungen, was die Einlagensicherung betrifft. Daher informieren Sie sich beim Bundesverband deutscher Banken über die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze einer Mitgliedsbank.

    Tagesgeld mit guten Zinsen auf einem Tagesgeldkonto anlegen

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